Stundenlohnarbeiten nach VOB/B

Regiebericht-Vorlage — und die Frist, die dir bares Geld spart

Wenn du im Stundenlohn für einen Generalunternehmer oder Bauträger arbeitest, ist der Regiebericht das Papier, das über deine Bezahlung entscheidet. Hier bekommst du eine Vorlage — und die eine Regel, die die meisten Betriebe nicht kennen.

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Die Regel, die dir Geld spart

In § 15 Absatz 3 der VOB/B steht ein Satz, der viel wert ist:

Werden die Stundenlohnzettel nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben, so gelten sie als anerkannt.

Der Ablauf dahinter:

1

Du reichst deine Stundenlohnzettel ein — werktäglich oder wöchentlich, je nachdem, was ortsüblich ist oder was ihr vereinbart habt.

2

Der Auftraggeber muss sie unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Werktagen nach Zugang bescheinigt zurückgeben.

3

Tut er das nicht, gelten sie als anerkannt. Er kann später nicht mehr sagen, das sei so nicht gewesen.

Das ist der Hebel. Und genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht, wie schön dein Regiebericht aussieht, sondern: Kannst du beweisen, wann du ihn eingereicht hast?

Bei einem Zettel, den der Monteur dem Polier in die Hand drückt, kannst du das nicht. Es steht Aussage gegen Aussage — und wer die Frist nicht beweisen kann, kann sich auf sie auch nicht berufen.

Was in einen Regiebericht gehört

1

Bauvorhaben und Auftraggeber

Genaue Bezeichnung, dazu die Auftrags- oder Bestellnummer. Ohne Zuordnung landet der Bericht in keiner Abrechnung.

2

Leistungszeitraum

Datum, Beginn und Ende der Arbeitszeit.

3

Namen aller Arbeitskräfte

Einzeln, mit Qualifikation (Meister, Geselle, Helfer), weil die Stundensätze sich unterscheiden.

4

Beschreibung der Leistung

Was genau gemacht wurde — und warum es nicht im Vertrag stand. Genau dieser Satz macht später den Unterschied.

5

Material und Stoffverbrauch

Mit Mengen.

6

Geräte, Maschinen, Gerüst

Vorhaltung kostet Geld und ist abrechenbar.

7

Fahrt-, Fracht- und Ladeleistungen

Sind in § 15 VOB/B ausdrücklich genannt.

8

Unterschrift des Auftraggebers

Oder seines Vertreters, mit Datum des Zugangs. Das ist der Startpunkt deiner 6-Werktage-Frist.

Bevor die Arbeit beginnt: Stundenlohnarbeiten werden vorher angezeigt. Wer erst hinterher mit einem Regiebericht kommt, hat ein Problem, das keine Vorlage löst.

Regiebericht, Rapportzettel, Stundenzettel — was ist was?

BegriffWofürRechtlicher Rahmen
StundenzettelArbeitszeit der MitarbeiterArbeitsrecht, Lohnabrechnung
RapportzettelRechnung an den EndkundenVertrag mit dem Kunden
Regiebericht / RegiezettelStundenlohnarbeiten am Bau§ 15 VOB/B
Tagesbericht / BautagebuchWas auf der Baustelle passiert istDokumentation, oft vertraglich vereinbart

„Regierapport” und „Stundenlohnzettel” meinen dasselbe wie Regiebericht — das Wort wechselt je nach Region und Betrieb. Für die Abrechnung mit deinem Endkunden brauchst du dagegen einen Rapportzettel.

Die drei Fehler, die am meisten kosten

Zu spät eingereicht

Wer die Zettel sammelt und am Monatsende bringt, verschenkt die Anerkennungsfiktion. Werktäglich oder wöchentlich heißt werktäglich oder wöchentlich.

Zu vage beschrieben

„Diverse Arbeiten, 8 Std.” wird gekürzt. Wer nicht aufschreibt, was gemacht wurde und warum es zusätzlich nötig war, liefert die Vorlage zur Kürzung gleich mit.

Kein Nachweis über den Zugang

Der häufigste und teuerste Fehler. Ohne Beleg, wann der Bericht beim Auftraggeber war, läuft keine Frist — jedenfalls keine, die du beweisen kannst.

Warum digital hier mehr bringt als woanders

Bei einem normalen Kundenrapport ist digital vor allem bequemer. Beim Regiebericht ist es etwas anderes: Der Zeitstempel ist Teil deines Anspruchs.

Koinzettel — schwäbisch für „kein Zettel” — ist dafür gebaut: Der Monteur erfasst Zeit, Leistung, Material und Gerät auf dem Handy, der Bauleiter unterschreibt auf dem Display, der Bericht ist raus, bevor der Transporter die Baustelle verlässt.

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Häufige Fragen

Gilt § 15 VOB/B automatisch für meinen Auftrag?

Nein. Die VOB/B gilt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Aufträgen von Privatkunden ist das selten der Fall, bei gewerblichen Auftraggebern und öffentlicher Hand die Regel. Schau in deinen Vertrag.

Was, wenn der Bauleiter die Unterschrift verweigert?

Notiere die Verweigerung mit Datum und Uhrzeit auf dem Bericht und reiche ihn trotzdem fristgerecht ein — schriftlich und nachweisbar. Die Anerkennungsfiktion knüpft an den Zugang beim Auftraggeber an, nicht an die Unterschrift vor Ort.

Reicht ein Foto vom Zettel per Messenger?

Als Nachweis besser als nichts, aber unsicher: Nachrichten werden gelöscht, Verläufe sind schlecht durchsuchbar, und der Zugang beim richtigen Empfänger ist strittig.

Muss ich Regieberichte separat von der Rechnung einreichen?

Ja. Stundenlohnzettel gehen laufend raus, die Stundenlohnrechnung nach Abschluss der Arbeiten — nach § 15 VOB/B längstens in Abständen von vier Wochen.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand von § 15 VOB/B wieder, wie er am 20.08.2026 galt. Was in deinem konkreten Vertrag vereinbart ist, geht vor — im Zweifelsfall lass einen Anwalt draufschauen, bevor du auf eine Frist vertraust.